



Was macht eigentlich ein Abgeordneter?
Die wichtigsten Aufgaben der Abgeordneten
Abgeordnete tragen Verantwortung für zentrale politische Entscheidungen in Berlin
👉🏻 kurz gesagt: Abgeordnete vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger, gestalten Gesetze, kontrollieren die Regierung und tragen Verantwortung für die Zukunft Berlins.
Zu ihren wichtigsten Aufgaben gehören:
- die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten des Abgeordnetenhauses,
- die Gesetzgebung für das Land Berlin,
- die Verabschiedung des Landeshaushalts,
- die Kontrolle der Arbeit des Senats,
- die Wahl wichtiger Amtsträgerinnen und Amtsträger, darunter:
- die Präsidentinnen und Präsidenten der obersten Landesgerichte,
- die Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes,
- die Leitung des Rechnungshofes sowie
- die oder der Berliner Datenschutzbeauftragte.
Kontrolle der Regierung
Ein zentrales Element parlamentarischer Arbeit ist die Kontrolle der Regierung. Dafür stehen den Abgeordneten verschiedene Instrumente zur Verfügung:
- Schriftliche Anfragen an den Senat,
- Mündliche und spontane Anfragen im Plenum,
- Ausschussarbeit, in der Gesetze beraten und Regierungshandeln intensiv geprüft wird.
Unabhängigkeit und Schutzrechte
Damit Abgeordnete ihre Aufgaben frei und unabhängig wahrnehmen können, garantiert die Verfassung besondere Schutzrechte:
- Immunität: Strafverfolgung ist nur mit Zustimmung des Parlaments möglich,
- Indemnität: Für Äußerungen und Abstimmungen im Parlament können Abgeordnete rechtlich nicht belangt werden,
- Zeugnisverweigerungsrecht: Schutz sensibler Informationen aus der politischen Arbeit.
Entschädigung und rechtliche Grundlagen
Zur Sicherung ihrer Unabhängigkeit erhalten Abgeordnete eine finanzielle Entschädigung, die sogenannte Diät. Sie stellt sicher, dass ein Mandat nicht nur Menschen mit hohem Einkommen oder Vermögen offen steht.
Die Rechte und Pflichten der Abgeordneten sind klar geregelt – insbesondere in der Verfassung von Berlin, im Landeswahlgesetz und im Landesabgeordnetengesetz. Ergänzend legt die Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses die konkreten Abläufe der parlamentarischen Arbeit fest.



